Allgemeine Vertragsbedingungen

 

 

Präambel: Dem Vermieter ist es wichtig, zu erwähnen, dass er generell alles tun wird, dem Gast einen rundum zufriedenen und erholsamen Urlaub zu ermöglichen. Das Gespräch mit dem Gast ist uns wichtig und steht an erster Stelle. Sollten Sie etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit vorfinden, so informieren Sie uns oder unseren Gästeservice vor Ort.

 

§ 1 Mietsache
Vermietet werden vollständig möblierte Ferienwohnungen. Die Ausstattungen entsprechen dem allgemeinen Standard, sind aber individuell verschieden. Der Mieter erhält bei Ankunft alle notwendigen Unterlagen sowie die Hausschlüssel für die Dauer der Mietzeit.


§ 2 Währung und Bezahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro. 

Der Mietvertrag wird mit Eingang der Anzahlung von 50% der Gesamtmiete innerhalb 4 Wochen nach Buchungsbestätigung gültig. Die 50% Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Sollten die Zahlungsfristen nicht eingeahlten werden, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Nichtzahlung gilt grundsätzlich als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

 

§ 3 An- und Abreise

Am Anreisetag steht  Ihnen die Unterkunft ab 16:00 Uhr zur Verfügung, am Abreisetag ist das  Ferienobjekt besenrein bis 10.00 Uhr zu verlassen und die überlassenen Schlüssel und Leihgegenstände zurück zu geben.

Sondervereinbarungen sind jederzeit möglich. Bitte sprechen Sie uns hierfür an. 

Die Schlüsselüber - und rückgabe erfolgt durch unsere Verwaltung.

 

§ 4 Leihsachen
Bettwäsche (Kopfkissenbezug, Oberbettbezug, Bettlaken) sowie Handtücher werden gestellt. 

 

§ 5 Pflichten des Mieters
Die Unterkünfte sind als Nichtraucherwohnungen deklariert, das Rauchen im Gebäude und auf dem Grundstück ist verboten. Bei Zuwiderhandlung wird eine separate Reinigungsgebühr je nach Aufwand erhoben. Brandschäden gehen zu Lasten des Mieters.

Der Mieter hat bei seinem Einzug das Ferienobjekt auf Beschädigungen zu überprüfen und diese dann umgehend dem Vermieter anzuzeigen. Gleiches gilt für einen etwaigen Mangel der Reinigung. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. 

Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume und die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände und Außenanlagen pfleglich zu behandeln und den Vermieter von aufgetretenen Schäden unverzüglich in Kenntnis zu setzen, auch wenn er die Schäden nicht selbst verschuldet hat. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die an den Mieträumen samt Einrichtung, am Gebäude oder an den vorhandenen Anlagen durch ihn, die zu seinem Haushalt gehörenden Personen oder andere Personen, die sich mit seinem Willen in der Wohnung aufhalten oder ihn aufsuchen, entstehen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für mutwillige Zerstörung und Schäden.

Ausgeschlossen sind Beanstandungen, die nicht sofort vor Ort gemeldet werden, ebenso Reklamationen oder Schadenersatz, die erst am Ende des Aufenthalts oder nach Abreise aus der Fereinwohnung beim Vermieter oder der Verwaltung eingehen.

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

Bis Abreise entsorgen Sie bitte den angefallenen Müll in den entsprechenden Tonnen. 

Der Mieter ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten.

 

§ 6 Belegung
Die Belegung des Ferienobjektes durch eine höhere Zahl von Personen, als im Mietvertrag vorgesehen, darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erfolgen, der dann einen angemessenen Zuschlag auf den Mietzins erheben kann. Bei unbefugter Überbelegung kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter überzählige Personen binnen Tagesfrist aus den Mieträumen entfernt. Tiere dürfen nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Vermieters gegen Gebühr in der Wohnung gehalten werden.

 

§ 7 Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, daß die im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Ferienwohnungsmietvertrages nötigen Daten über seine Person und Begleitung gespeichert werden. 


§ 8 Reinigung
Die Endreinigung kann grundsätzlich nicht selbst durchgeführt werden, hier werden einmalig 115,00 € pauschal abgerechnet. Bei Buchung der Wohnungen De Tuun und De Leev als kombinierte Wohnung mit geöfffneter Verbindungstür werden für die Endreinigung € 300,00 abgerechnet.

Geräte für die Unterhaltsreinigung stehen in jeder Wohnung zur Verfügung. 

Sollte externe Unterhaltsreinigung gewünscht werden, sprechen Sie uns an.


§ 9 Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dem Mieter und den Mitbenutzern im Zusammenhang mit der Überlassung der Ferienwohnung entstehen, bei Diebstahl, Feuer oder Überflutung haftet der Vermieter nicht für die persönlichen Gegenstände des Mieters. Es bleibt Sache des Mieters, sich gegen Unfall, Diebstahl, Krankheit o.ä. zu versichern, An- und Abreise des Mieters erfolgt auf eigene Gefahr, Verantwortung und Haftung.

Für Beeinträchtigungen des Mietverhältnisses durch höhere Gewalt haftet der Vermieter nicht, auch nicht bei Schäden durch Unwetter und landesüblichen Strom- und Wasserausfällen oder bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördliche Weisungen, unmittelbare Baustellen oder Beeinträchtigungen durch naturbedingte oder örtliche Ereignisse.

Wird die Ferienwohnung durch höhere Gewalt unbewohnbar, kann der Vermieter den nicht verbrauchten Mietpreis erstatten.

 
§ 10 Rücktritt

Vom Vertrag können Sie immer zurücktreten. Die Stornierung der gebuchten Leistung ist nur schriftlich möglich und  unverzüglich an den Vermieter zu senden. Es gilt das Eingangsdatum Ihrer Stornierung beim Vermieter. Sollten bereits Beträge gezahlt worden sein, so werden diese verrechnet. Im Rücktrittsfall sind Sie für den uns entstandenen Schaden zur Entschädigung wie folgt verpflichtet:

 

bis 120 Tage vor Mietanfang kein Entschädigungsersatz

vom 119. Tag bis 60 Tage vor Mietanfang 30% des Gesamtpreises

vom 59. Tag bis 14 Tage vor Mietanfang 60% des Gesamtpreises

vom 13. Tag bis 8 Tage vor Mietanfang 80% des Gesamtpreises

Bei einer Stornierung im Zeitraum von weniger als 7 Tage vor Mietanfang ist der komplette Betrag zu zahlen.  

 

Sie können jedoch eine oder mehrere Ersatzpersonen, die an Ihrer Stelle den zu den von Ihnen gebuchten Bedingungen abgeschlossenen Vertrag eintritt, benennen. Hier benötigen wir von Ihnen und der Ersatzperson die schriftliche Benachrichtigung.

 

Der Vertrag gilt als gekündigt, sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen und nach einer Frist von 48 Stunden den Vermieter nicht benachrichtigt haben. Über das Objekt kann der Vermieter bzw. sein Vertreter dann wieder frei verfügen. 


Bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise erfolgt keine Mietpreiserstattung.


Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung !!
Informationen hierzu finden Sie unter: http://www.reiseversicherung